Geförderte Digitalberatung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

// Künftig werden die Unternehmen erfolgreich sein, die digital denken, um neue
Geschäftsmodelle zu erschließen. //

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)  bietet mit seinem Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" die Möglichkeit einer bezuschussten Beratung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.  Ich bin als Berater beim BAFA zugelassen und kann Ihnen eine richtlinienkonforme Beratung für meine Themen und Schwerpunkte anbieten.

Geförderte Digitalberatung

Seit 2016 bin ich als selbstständiger Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassen. Für meine Schwerpunktthemen "Digitale Strategie", "Digitales Marketing" und "Digitales Arbeiten" biete ich eine richtlinienkonforme Durchführung im Rahmen einer geförderten Unternehmensberatung an.

Die Höhe des Fördersatzes richtet sich nach dem Alter Ihres Unternehmens, Ihrem Standort und Ihrer aktuellen Unternehmenssituation. Der gewährte Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Wie ist der Ablauf einer geförderten Beratung?

Wichtigste Voraussetzung um eine Förderung im Rahmen des Programms zu erhalten, ist eine erfolgte Gründung Ihres Unternehmen. Es zählt der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.

Antragsberechtigt sind
 
  • Jungunternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind.
  • Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Das Unternehmen muss seinen Sitz in Deutschland haben und der EU-Mittelstands-definition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. 

Die Antragstellung

Besonderheiten bei Jungunternehmen

Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen vor der Antragstellung ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Bestandsunternehmen können dieses Informationsgespräch auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen. Zwischen dem Informationsgespräch und der Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.

Die Antragstellung

Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung wird online über die Antragsplattform des BAFA gestellt. Antragsteller und Empfänger der Zuwendung ist jeweils Ihr Unternehmen. 

Die eingeschaltete Leitstelle prüft vorab die formalen Fördervoraussetzungen und informiert Sie anschließend über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen, sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis. Anschließend leitet sie die Unterlagen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Entscheidung weiter.

Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, ansonsten kann kein Zuschuss gewährt werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung zählt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.

Prüfung des Antrags

Die eingeschaltete Leitstelle prüft vorab die formalen Fördervoraussetzungen und informiert Sie anschließend über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen, sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis. Anschließend leitet sie die Unterlagen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Entscheidung weiter.

Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, ansonsten kann kein Zuschuss gewährt werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung zählt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.

Dauer der Antragsprüfung

Bei meinen bisher durchgeführten Beratungen im Rahmen des BAFA-Förderprogramms erfolgte die Prüfung relativ schnell. Der gesamte Ablauf erfolgt digital. Dadurch erhielten viele meiner Kunden schon wenige Tage nach Antragstellung die unverbindliche Inaussichtstellung.

Die konzeptionelle Beratung

Mit dem Programm „Förderung unternehmerischen Kow-hows“ werden konzeptionelle Beratungsleistungen gefördert. Konzeptionell ist eine Beratung, wenn sie dem Unternehmen Entscheidungshilfe bietet (Hilfe zur Selbsthilfe). Dies ist dann der Fall, wenn der Berater eine Analyse im Rahmen des Beratungsauftrages durchführt, Schwachstellen und deren Ursachen feststellt, sowie darauf aufbauend Vorschläge zur Verbesserung einschließlich konkreter Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis vorlegt.

Beratungsablauf

Während der Beratung verschaffen wir uns einen ersten Eindruck über die Situation Ihres Unternehmens. Wir besprechen Ihre speziellen Probleme und analysieren kritisch den Ist-Zustand Ihrer bisherigen digitalen Aktivitäten. Wir untersuchen sorgfältig die Ursachen einzelner Schwachstellen und erarbeiten darauf aufbauend Verbesserungs-vorschläge, konkrete Handlungsempfehlungen und Anleitungen zur Umsetzung der Vorschläge in die betriebliche Praxis. 

Alle erarbeiteten Vorschläge und Maßnahmen sind auf Ihre finanziellen, personellen und organisatorischen Möglichkeiten ausgerichtet. Allgemeine Ratschläge werden unbedingt vermieden um konkrete und unternehmensbezogene Vorschläge zu entwickeln. Diese sind für die Förderung der Beratung ausschlaggebend, da nur auf dieser Grundlage bewertet werden kann,  ob die Beratung den Richtlinienanforder-ungen genügt und so eine Förderung gerechtfertigt ist.

Beratungsbericht

Nach der Beratung erhalten Sie von mir einen schriftlichen richtlinienkonformen Beratungsbericht, welcher für Sie als Arbeitsgrundlage für die künftige Umsetzung der erarbeiteten Handlungsempfehlungen und als Nachweis für die durchgeführte Beratung dient. Die Bewilligungsbehörde, die über den Förderantrag entscheidet, kann nur anhand des Berichts beurteilen, inwieweit die jeweilige Beratung der Zielsetzung des Förderprogramms und den Mindestanforderungen der Richtlinien entspricht.

Der Bericht wird daher einen individuellen Bezug zu Ihrem Unternehmen unter Berücksichtigung des vereinbarten Beratungsauftrags herstellen und auch im Falle einer Folgeberatung Hinweise der zu vertiefenden Handlungsempfehlungen und des weiteren Vorgehens enthalten.

Nach der Beratung

Nach der erfolgten Beratung und der Aushändigung des Beratungsberichtes, erhalten Sie von mir eine Gesamtrechnung über die vereinbarten Beratungskosten. Bei Beratungsmaßnahmen die über mehrere Wochen oder Monate laufen, können die Beratungskosten auch in monatlichen Abschlägen abgerechnet und mit der anschließenden Schlussrechnung verrechnet werden. Ein Beratungszuschuss wird durch das BAFA u. a. erst dann ausgezahlt, wenn der erforderliche Eigenanteil des zu beratenden Unternehmens bereits vollständig bezahlt wurde.

Auszahlung des Förderzuschusses

Der Förderzuschuss muss bei der Leitstelle online beantragt werden. Hierzu müssen die nachfolgenden Nachweise und Unterlagen eingereicht werden:

  • das Verwendungsnachweisformular
  • eine unterschriebene EU-KMU-Erklärung und De-minimis-Erklärung
  • das Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners (nur bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten) 
  • der Beratungsbericht 
  • die Rechnung des Beratungsunternehmens
  • ein Kontoauszug des Antragsstellenden über die Zahlung des Beraterhonorars bzw. des Eigenanteils 


Selbstverständlich helfe ich Ihnen auch bei der Beantragung des Förderzuschusses und der Beibringung nötiger Unterlagen. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Prüfung durch das BAFA direkt an Sie. 

Meine Qualifikationen als BAFA-Berater

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens müssen Berater gegenüber des BAFA ihre Qualifikation, sowie eine entsprechende Zuverlässigkeit nachweisen und über ein geeignetes Qualitätssicherungsinstrument verfügen. Zugelassen werden nur Berater die mehr als 50% ihres Gesamtumsatzes mit Unternehmensberatung erzielen.

Seit über 17 Jahren begleite ich kleine und mittelständische Unternehmen bei ihren Online Aktivitäten und unterstütze diese auf unterschiedliche Weise. Vor mehr als zwei Jahren habe ich mich auf eine konzeptionelle und strategische Beratung meiner Kunden fokussiert, so dass der Beratungsanteil mittlerweile deutlich über 50% meines Gesamtumsatzes liegt.

Um ein geeignetes Qualitätssicherungsinstrument nachzuweisen, habe ich für mein Unternehmen ein Qualitätsmanagementsystem (QM) eingeführt, welches sich an den Mindestanforderungen der ISO 9001 Norm orientiert. Hierzu gehört neben einem ausführlichen QM-Handbuch und einem Unternehmensleitbild auch der Nachweis regelmäßiger Zielsetzungen, sowie Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen.

Wie hoch ist die Förderung?

Das BAFA übernimmt in den "alten" Bundesländern 50% der Beratungskosten. Maximal förderfähig sind Beratungskosten von 3.000,- € bzw. bei Jungunternehmen (bis zwei Jahre am Markt) 4.000,- €. Unternehmen in Schwierigkeiten bekommen eine Beratung zu 90% gefördert.

Der Förderzuschuss muss bei einer Leitstelle beantragt werden. Selbstverständlich helfe ich Ihnen bei der Beantragung der Fördermittel und unterstütze Sie bei den für den Zuschuss erforderlichen Nachweisen.

Was kann nicht gefördert werden?

Nicht förderbar sind Umsetzungsleistungen, z. B. die Erstellung einer neuen Website, das Schalten von Online-Werbeanzeigen oder das Durchführen von E-Mail Marketingkampagnen.

Nicht förderbar sind laut BAFA außerdem Beratungen, die ...

  • ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des ESF finanziert werden.
  • Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden.
  • überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z. B.die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten zum Inhalt haben.
  • überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben.
  • den Verkauf/Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen, insbesondere individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sowie sonstige Umsatz steigernde Maßnahmen einschließlich des entsprechenden Marketings von Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Inhalt haben.
  • ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand haben.

(Quelle: bafa.de)

Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmen erfüllen?

Das Förderprogramm  "Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Das Förderprogramm richtet sich an:

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)

  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)

  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
  • Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.

    (Quelle: bafa.de)

    Wer ist nicht antragsberechtigt?

    Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf

  • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnliche Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.

  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.

  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.

  • Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.

  • Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.

    (Quelle: bafa.de)

    Wo finde ich weitere Informationen?

    Weitere Informationen zum BAFA-Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Außenkontrolle.

    Für Rückfragen zum Förderprogramm, zur Vorgehensweise und vor allem zur konzeptionellen Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.